Giftsammelstelle

Kontakte

Amt für Umwelt (AFU)
Kontakte Kanton Freiburg


Entsorgung von
Sonderabfällen

Vollzugshilfe Amt
für Umwelt
 (PDF)
Aide à l'exécution (PDF)



Öffnungszeiten
Dienstag Vormittag:
07.00 - 12.00 Uhr

Achtung: Neuer Standort während der Bauphase

 

Werkhof Gemeinde Muntelier

Öffnungszeiten:

Mittwoch 16:00-18:00 Uhr

Samstag  09:00-11:30 Uhr

Informationsblatt

Die Giftsammelstelle ist wieder jeweils am Dienstagvormittag geöffnet

Die ARA Region Murten betreibt gratis im Auftrag des Kanton Freiburg eine Giftsammelstelle.

Liste von Abfällen, die abgegeben werden können:

  • Säuren und Laugen (Reinigungsmittel, Entkalkungsmittel)
  • Fotografische Abwässer
  • Lösungsmittel für den Haushalt, halogenierte Lösungsmittel (Fleckenentferner)
  • Flammbare Flüssigkeiten (Verdünner)
  • Farben, Lacke, Kleber und Farbentferner
  • Quecksilberhaltige Abfälle, z.B. Thermometer
  • Pestizidrückstände
  • Pflanzenschutzmittel, Herbizide und Düngemittel
  • Holzschutzmittel
  • Verbrauchte Batterien und Akkus (ohne Blei)
  • Medikamente (Datum verfallen)


Andere Abfälle
Nur mit vorgängiger Zustimmung des Amtes für Umwelt (AfU) oder des Kantonslabors.

Allgemeine Bedingungen
Giftabfälle aus Haushalten sind prioritär direkt in den Geschäften oder Drogerien abzugeben. Sollte dies nicht möglich sein, können Giftabfälle unter folgenden Bedingungen in einem regionalen Sammelzentrum abgegeben werden:

  • Unter kleinen Mengen versteht man ein Gewicht von maximal 15kg. Diese Schwelle kann aber auch kleiner sein für bestimmte Sonderabfällte (z.B. Abfälle mit hohem Quecksilbergehalt). 


Private Personen mit Wohnsitz im Kanton Freiburg können nur Abfälle der Kategorien gemäss oben genannter Liste gelegentlich und in kleinen Mengen abgeben. 


Vorgehen
Sind die oben erwähnten Bedingungen erfüllt, gibt der Kunde seine identität und den Abfalltyp sowie die Abfallmenge, die er abgeben will, bekannt. Diese Informationen werden durch den Betreiber des Sammelzentrums in einem Register festgehalten. Der Kunde hat im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass die Behältnisse korrekt etikettiert sind. 

Giftabfälle aus Gewerbe, Landwirtschaft und Industrie sind direkt den Lieferanten zurück zu geben oder bei einer bewillitgen Annahmestelle abzugeben. Sie werden keinesfalls vom regionalen Sammelzentrum für Giftabfälle aus privaten Haushalten angenommen. 

Die Gemeinden, welche über entsprechend ausgerüstete Abfallsammelstellen verfügen oder eigene Sammelkampagnen für Girftabfälle aus Privathaushalten durchführen, entsorgen diese Abfälle in Eigenregie und ohne über die entsprechenden regionalen Sammelstellen für Private zu gehen. Die anfallenden Entsorgungskosten sind vollumfänglich durch die Gemeinde zu tragen. 

Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten
Vollzugshilfe Amt Für Umwelt (PDF)


Besondere Bedingungen 

Medikamente
Private Personen geben verfallene Medikamente prioritär in den Apotheken ab. Kleine Mengen werden ebenfalls in der Sammelstelle angenommen
 

Die Bedingungen für die Aufbereitung alter Medikamente sind im Merkblatt des Gesundheitsamtes vom 21. September 2000 festgehalten. 

Farben
Es sind ausschliesslich kleine Mengen von Restfarbe aus privaten Kleinbeständen (z.B. alte Farben für Retouchen, etc.) zugelassen. Anstrichfarben für Renovations- oder Bauarbeiten (ob privat oder beruflich) sind obligatorisch direkt in den Geschäften oder bei einem autorisierten Sonderabfallabnehmer abzugeben.