Die ARA verfügt seit April 2023 über eine Netz-Not-Einspeisung

Tritt in der Schweiz einen Strommangellage auf, wird nach heutigem Stand, Teile des Netzes abgeschaltet. Das betrifft auch die ARA mit seiner Kläranlage und dem Kanalisationsnetz. Das Abwasser könnte nicht mehr zur Kläranlage gepumpt und gereinigt werden. Bei längerem Stromunterbruch wäre eine Gewässerverschmutzung nicht auszuschliessen.

Die ARA hat seit April 2023 die Möglichkeit, die Kläranlage mit einem mobilen Stromaggregat zu betreiben. Anfangs Juni werden ebenfalls zwei weitere Pumpwerke entsprechend ausgerüstet. Nach Abschluss der Arbeiten kann das ganze Verbandsnetz bei einem Stromunterbruch weiter betrieben werden.